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Bestattungen

   
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Seit dem Christentum war die Erdbestattung die übliche Form der Bestattung. Dabei wird der Sarg nach der Trauerfeier auf einem Friedhof beigesetzt. Üblicherweise wird der Friedhof ausgesucht,  an dem der Verstorbene seinen Wohnsitz hatte oder in dessen Heimat. Dafür ist eine Überführung an den Heimatort oder in ein anderes Land notwendig.

Bei den Erdbestattungen unterscheidet man:


Wahlgrab
z. B. Einzel-, Doppel- oder Familiengrab. Dieses kann von den Angehörigen frei gewählt werden. Je nach Grabstätte, können mehrere Beisetzungen in einer Grabstelle vorgenommen werden. Das Grab wird für eine bestimmte Zeit, der sogenannten Ruhefrist, gekauft. Die Laufzeit kann nach Ablauf bzw. muss bei einer zweiten Beisetzung verlängert werden. 

Reihengrab
Ein Reihengrab wird vom Friedhof zugeteilt und kann bis zum Ablauf der Ruhefrist nur einmal belegt werden. Reihengräber sind im Normalfall günstiger als ein Wahlgrab. Die Grabnutzung ist nicht verlängerbar.

Grabkammer
Sie besteht aus in den Boden eingelassenen Betonringen. Bei dieser Art der Sargbestattung wird das Grab nicht mit Erde verfüllt, sondern der obere Teil mit einer Abdeckplatte versehen. Durch Sauerstoff und Feuchtigkeit kann somit ein schnellerer Zersetzungsprozess und eine kürzere Ruhefrist erzielt werden. Die Grabstelle kann je nach Friedhof Bepflanzt, oder mit Gras eingesät werden.

Pflegefreie Grabstätten

Weitere Möglichkeiten der Erdbestattung bieten mittlerweile verschiedene Friedhöfe mit sogenannten Pflegefreien Grabstätten, bei denen eine Gärtnerei die Pflege über die gesamte Nutzungsdauer übernimmt.

Selbstverständlich können Sie auch einen Gärtner beauftragen Ihr vorhandenes Grab zu Pflegen, wenn Sie körperlich oder aufgrund eines anderen Wohnsitzes nicht so oft zum Friedhof kommen können.

 

 

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