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Jeder Mensch hat das Recht auf eine würdevolle Bestattung, dazu gehört auch die Erfüllung des letzten Willens sofern hierzu ein Dokument besteht. Auch sollte nachgeprüft werden ob der Verstorbene zu Lebzeiten eine Bestattungsvorsorge veranlasst hat in der Art und Umfang der Beerdigung bereits festgelegt und abgesichert wurden. Ansonsten sollte eine Beerdigung immer standesgemäß durchgeführt werden.
Zur Bestattung verpflichtet sind in der nachstehenden Rangfolge Ehegatten, Lebenspartner, volljährige Kinder, Eltern, volljährige Geschwister, Großeltern und volljährige Enkelkinder (Hinterbliebene). Soweit diese ihrer Verpflichtung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, hat die örtliche Ordnungsbehörde der Gemeinde, auf deren Gebiet der Tod eingetreten oder der Tote gefunden worden ist, die Bestattung zu veranlassen. Eine solche Beerdigung wird von der Behörde schlicht (kostengünstig)ausgeführt.
Hinweis: Sollte im Nachhinein doch ein zahlungsfähiger Angehöriger ausfindig gemacht werden kann die Ordnungsbehörde die Bestattungskosten zurückfordern. |
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