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Zur Nachsorge gehört u.a. die sorgfältige Verwahrung der Dokumente, am besten in einem eigens dafür angelegten Ordner. Insbesondere Rechnungen und Gebührenbescheide sollten aufbewahrt werden, da sie steuerlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden können. Bei Erbengemeinschaften werden die Kosten anteilig verteilt.

Denken Sie auch an später anfallende Dinge; z.B. an Danksagungen, oder eine Zeitungsanzeige zum Jahrgedächtnis. Wenn es sich beispielsweise um eine Erdbestattung handelt, so kommen das Einebnen des Grabes sowie das auffüllen von Erde, oder das Aufstellen eines Grabsteins und der Einfassung hinzu.

 

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