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In ganz Deutschland besteht Bestattungspflicht, dh. es ist gesetzlich geregelt das man bei der Bestattung einen öffentlichen oder Kirchlichen Friedhof benutzen muss (Benutzungszwang/ Friedhofszwang).
Um einen Beisetzungstermin nach Ihren Wünschen zu bekommen sollte man nicht zu lange warten sondern sich umgehend mit der Friedhofsverwaltung in Verbindung setzen. Bei einer Erdbestattung muss die Beisetzung innerhalb von 8 Tagen erfolgen. In bestimmten Fällen kann man beim Ordnungsamt eine Sondergenehmigung beantragen. Bei der Feuerbestattung ist man weniger Zeitlich gebunden.
Sollte es bereits ein Familiengrab geben, gibt es einen sogenannten Nutzungsberechtigten, auf dessen Namen das Grab gepachtet wurde. Ist der Verstorbene derzeitig Nutzungsberechtigter, muss man einen Nachfolger bestimmen, soweit einer vorhanden ist. Geschwister sollten sich in diesem Fall auf eine Person einigen. Ansonsten wird in der Regel der Bestattungspflichtige Nutzungsberechtigter der Grabstelle, wofür er in der Friedhofsverwaltung einen Nutzungsvertrag unterschreibt
Sollten Sie Informationen zu bestimmten Bestattungsmöglichkeiten und Gebührenordnungen der verschiedenen Friedhöfe benötigen sind wir gerne bereit Ihnen diese auszuhändigen. |
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