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Jeder Volljährige Mensch hat das Recht Testamentarisch festzulegen wem er sein Vermögen oder seinen Besitz vererbt. Auch kann er festlegen in welcher Art oder Umfang seine Beerdigung stattfinden soll. Dem ist dann im Falle des Todes zu entsprechen.
Ist kein Testament vorhanden, basiert das Familien- und Erbrecht auf Verwandtschaft.
Erben erster Ordnung sind: Kinder, Enkel, Urenkel
Erben zweiter Ordnung sind: Eltern, Geschwister, Neffen/Nichten
Erben dritter Ordnung sind: Großeltern, Onkel/Tanten, Cousin/Cousine
Die Erbfolge ist in Deutschland gesetzlich so geregelt, dass in erster Linie die Kinder(Enkelkinder, Urenkel) erben. Wurde eine Ehe in Form einer Zugewinngemeinschaft geführt, erhält der überlebende Ehepartner die Hälfte des Vermögens. Die andere Hälfte wird zu gleichen Teilen an die Kinder verteilt. Auch nichteheliche Kinder haben ein Recht auf Ihren Anteil.
Bei Gütertrennung muss der Ehepartner mit den Miterben teilen. Kinder und Ehepartner erben immer, denn sie haben einen Pflichtteilanspruch in halber Höhe ihrer gesetzlichen Ansprüche.
Sollte es in erster Linie niemanden geben Erben in zweiter Linie die Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen. In dritter Linie dann Großeltern und dessen Abkömmlinge.
Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung, und verweisen ggf. an einen Fachkundigen Rechtsanwalt. |
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