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Der Totenschein ist die Voraussetzung für die Ausstellung der Sterbeurkunden beim zuständigen Standesamt des Sterbeortes. 

Nach Eintragung in das Sterbebuch erhält man die Sterbeurkunden, die nun wichtig sind für Überführungen, Behördengänge, Rente, Versicherung sowie für die Beerdigung. Auch für die Nachlassabwicklung sind Sterbeurkunden wichtig, bspw. die Kontenauflösung oder den Nachlassantrag.

 

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