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Der Tod eines Menschen ist durch einen Arzt unverzüglich nach Eintritt des Todes schriftlich zu bestätigen (Todesbescheinigung). Dabei vermerkt der Arzt die Todeszeit, den Sterbeort und die medizinische Todesursache.
Falls eine Todesursache nicht erkennbar ist, insbesondere wenn Fremdeinwirkung, Fremdverursachung oder auch unterlassene Hilfeleistung zu vermuten ist, muss die Polizei benachrichtigt werden, die dann ihrerseits die Staatsanwaltschaft einschaltet. Gegebenenfalls wird durch gerichtsmedizinische Gutachten (und Obduktion) die Todesursache festgestellt. Dies gilt auch, wenn jemand seinem Leben selbst ein Ende setzt.
Stirbt jemand im Krankenhaus oder Altersheim, so wird das Ausstellen der Todesbescheinigung von dort aus veranlasst. |
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