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Bei der Gestaltung der Begräbnisstätte sind die Rahmenbedingungen der jeweiligen Friedhofsverwaltung einzuhalten.

Sie geben z.B. vor welche Maße die Grabeinfassungen haben dürfen, welche Grabsteingröße man aufstellen darf oder welche Symbole auf dem Grabstein verwendet werden dürfen. Für das Errichten von Grabsteinen und Einfassungen ist ebenso eine bauliche Genehmigung (meist kostenpflichtig) erforderlich die von der Friedhofsverwaltung ausgestellt wird.

Die langfristige Pflege der Bepflanzung übernehmen gegen eine entsprechende Gebühr nahegelegene Friedhofsgärtnereien. Sie können hierbei eigene Wünsche oder Ideen einbringen.

Sprechen Sie uns an, wir vermitteln Ihnen gerne einen kompetenten Ansprechpartner.

 

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